Unser Vorstand:
Peter Behrens
Martina Herzog-Witten
Rolf Schulenburg
Unser Aufsichtsrat:
Thomas Wnuck
Erhard Prehm
Dr. Ernst Allhof
Lothar Lehmann
Der Weg zur BürgerEnergieAltmark
Eine Gruppe von Menschen aus der Gegend um Salzwedel - Maxdorf, die schnell an Mitgliedern zunahm,
wandte sich Anfang 2010 als Bürgerinitiative (BI) „Kein CO2-Endlager Altmark“ gegen die unterirdische Verpressung von dreckigem CO2 in
das Erdgasfeld durch Gaz de France Suez. Als dieser weltweit agierende Konzern aufgrund großer Bürgerproteste sein Vorhaben aufgab und
auch die Landesregierung jede weitere Verpressung untersagte, war das Ziel erreicht. Die umbenannte BI „Saubere Umwelt & Energie Altmark“
war unter dem Aspekt, sich nicht nur gegen die fossile Energieerzeugung, sondern für eine umweltgerechte Energieerzeugung zu engagieren,
geboren.
Mit dieser Idee wurde von Mitgliedern und Unterstützern der BI am 25.1.2012 die BürgerEnergieAltmark Genossenschaft (BEA) von 8
Menschen gegründet und hat derzeit 75 Mitglieder. Sie konzipierte in Salzwedel auf einer 1,8 ha großen ehemaligen Bauschuttdeponie
als Konversionsfläche die 756 kWp-Solaranlage, die am 21.9.2012 ans Stromnetz ging.
Unser Geschäftsfeld im Überblick:
Welche Projekte betreibt die Genossenschaft?
Die Bürgerenergie Altmark betreibt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Größe von ca. 750 KW peak in Salzwedel, welche am 21.09.2012 ans Netz angeschlossen wurde. Grundsätzlich will sich die Genossenschaft in allen Formen und Größen regenerativer Energieerzeugung und Speicherung engagieren.
Welche Verzinsung meiner Anlagen kann ich erwarten?
Je mehr Anteile gezeichnet werden, umso höher ist die Rendite. Die Auszahlung wird anhand der Geschäftszahlen auf den Generalversammlungen durch die Mitglieder beschlossen. Angestrebt wird eine Rendite von mindestens 3 %.
Wie sicher ist mein Geld angelegt?
Genossenschaften gehören zu den sichersten Rechtsformen, weil neben gesetzlichen Rücklagen auch Stabilitäts- und Auseinandersetzungsrücklagen zu bilden sind. Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen ist gesetzlich garantiert. Die Anlagen sind versichert. Man haftet in Höhe seiner Anteile, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Auch in einer Finanz- und Währungskrise behält diese Energiegewinnung ihren Wert.
Wie kann ich aus der Genossenschaft wieder austreten?
Entweder durch Kündigung oder durch die Übertragung von Geschäftsanteilen. Wenn jemand meine Anteile übernehmen möchte, kann ich beim Vorstand eine Übertragung beantragen und i.d.R. sofort austreten. Sonst gilt die Kündigungsfrist von 2 Jahren. Aufgrund der Bestimmungen des Genossenschaftsrechtes kann es maximal 3,5 Jahre bis zur Auszahlung dauern.